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Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Sie als Unfallgeschädigter einen Anspruch auf die Erstattung Ihnen im Zusammenhang
mit dem Unfall entstehender Kosten haben. Diese werden, und dazu zählt auch die Schadensfeststellung durch einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen,
vom Schadensverursacher, bzw. dessen Haftpflichtversicherung getragen. Weitere häufig gestellte Fragen, die sich mit dem Thema Unfall befassen, werden auf folgender externer Seite beantwortet:
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